AGB für Dozierende

1    VERTRAGSGEGENSTAND

Der Dozent* ist freier Mitarbeiter, der in für die IHK wesentlichen bildungsorientierten Gebieten über besondere Kenntnisse verfügt. Der Dozent wird für die IHK im Rahmen dieses Vertrags fachlich und didaktisch qualifizierte Tätigkeiten erbringen, insbesondere Unterrichts-/Vortragstätigkeit und/oder Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien. Näheres regeln Einzelbeauftragungen (Dozentenverträge).

2    EINZELBEAUFTRAGUNG (Dozentenvertrag)

(1) Der Dozent wird in der Regel im Namen und Auftrag der IHK im Rahmen von einzelvertraglich zu vereinbarenden Leistungen, nachfolgend Dozentenvertrag genannt, tätig. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten an die Teilnehmenden sowie die Betreuung der Teilnehmenden innerhalb des im Dozentenvertrag aufgeführten Projektes.
(2) Der Dozent erbringt die jeweils im Dozentenvertrag beschriebenen Leistungen, die im Regelfall aus der Unterrichts-/Vortragstätigkeit und/oder Erstellung von Lehr- und 
Lernmaterialien bestehen, persönlich und selbstständig nach eigener fachlicher und didaktischer Einschätzung, ohne an Weisungen der IHK im Hinblick auf die konkrete Art der Durchführung des Unterrichts gebunden zu sein (Weisungsfreiheit).
(3) Der Dozent wird den Lehrstoff unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Standes der einschlägigen, fachspezifischen und pädagogischen Wissenschaften vermitteln. Es sind die von der IHK anerkannten Lehr- und Lernmittel zu verwenden. Im Rahmen des Auftrags ist die Freiheit der Lehre zu gewährleisten.
(4) Art, Umfang und Zeitraum der jeweils zu erbringenden Leistungen legen die Parteien im Dozentenvertrag, der auch die auf diesen anzuwendende Vergütung und die Fahrtkosten regelt, einvernehmlich fest.
(5) Der Dozent übt seine Tätigkeit selbständig aus und ist persönlich und wirtschaftlich nicht von der IHK abhängig und wird nicht in den Betrieb der IHK eingegliedert. Der Dozent hat selbst für alle seine Versicherungen aufzukommen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben abzuführen.
(6) Der Dozent ist in der Bestimmung seines Arbeitsortes frei. Er ist berechtigt, seine Unterrichts- und/oder Vortragsleistungen in den von der IHK bereitgestellten Räumlichkeiten zu erbringen.
(7) Ergänzende oder abweichende Bedingungen in einer Auftragsbestätigung des Dozenten oder in einer anderen schriftlichen Äußerung sind nicht wirksam, wenn sie von der IHK nicht ausdrücklich schriftlich, per Fax oder per E-Mail, bestätigt werden.


3    ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN UND RÜCKTRITT VOM DOZENTENVERTRAG

(1) Die tatsächliche Durchführung der im vereinbarten Dozentenvertrag genannten Veranstaltung ist abhängig von einer von der IHK zuvor festgelegten ausreichenden Anzahl von Teilnehmenden. Unter der Bedingung der tatsächlichen Projektdurchführung vereinbaren die Parteien verbindlich den Einsatz des Dozenten in der in dem Dozentenvertrag bezeichneten Veranstaltung.
(2) Fällt ein Projekt ganz oder teilweise aus, so entfällt der Honoraranspruch des Dozenten.

4    FACHLICHE LEISTUNGSPFLICHTEN DES DOZENTEN

Dazu gehören insbesondere

(1) die Abstimmung und Information über das Projekt sowie den Unterrichtsinhalt
(2) eine übliche und/oder notwendige Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Lehrveranstaltung
(3) die Unterrichtung der Lehrgangsteilnehmenden auf der Grundlage des jeweils gültigen
Rahmenstoffplans und der von der IHK beigestellten Produktinformationen
(4) die Fertigung der schriftlichen Nachweise der Unterrichtsinhalte und Überlassung an die IHK
(5) die Führung der Anwesenheitslisten für jede Unterrichtseinheit und Überlassung an die IHK
(6) die Erstellung von Lehr- und Lernmitteln auf der Grundlage des jeweiligen Rahmenstoffplans und/oder der inhaltlichen Vorgaben der IHK sowie der von der IHK beigestellten Produktinformationen, sofern keine geeigneten Lehr- und/oder Lernmittel zur Verfügung stehen. Sofern der Dozent eigene Unterlagen verwendet, sind diese gemäß der CI-Vorlagen der IHK zu gestalten. Die IHK gestattet die Verwendung der CI-Unterlagen in ausschließlich diesem Rahmen. Bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit des Dozenten während eines laufenden Projektes räumt der Dozent die weitere Nutzung dieser Unterlagen durch die IHK ein. Dieses gilt bis zum Abschluss des Projekts. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung entsteht hierdurch nicht.
Bei Verwendung von nicht durch die IHK zur Verfügung gestellten Lehr-/Lernmitteln (z. B. Videos, CDs, Bücher, Skripte, Computerprogramme, Datenbanken u. ä.) obliegt es dem Dozenten die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung zu schaffen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche Vorschriften.
Sofern für eine Nutzung Gebühren verlangt werden, gehen diese zu Lasten des Dozenten. Der Dozent stellt die IHK von eventuellen urheberrechtlichen Ansprüchen, die sich im Rahmen einer solchen Nutzung ergeben, frei.
Auf Nachfrage der IHK hat der Dozent in seine im Unterricht ausgegebenen Unterlagen Einblick zu gewähren.
(7) bei Ermessen des Dozenten und nach Vereinbarung mit der IHK die Erstellung, Durchführung und Korrektur von schriftlichen und/oder mündlichen Leistungskontrollen entsprechend den vorgegebenen Qualifizierungszielen.

5     WEITERE PFLICHTEN IM ZUGE DER DOZENTENTÄTIGKEIT

(1) Dem Dozenten ist es nicht gestattet, während oder im Zusammenhang mit dem von ihm abgehaltenen Unterricht Wirtschaftswerbung oder Verkäufe eigener oder fremder Produkte durchzuführen.
(2) Dem Dozenten ist es nicht gestattet, sich während oder im Zusammenhang mit dem von ihm abgehaltenen Unterricht parteipolitisch, weltanschaulich oder religiös zu betätigen.
(3) Der Dozent beachtet bei seiner Tätigkeit für die IHK insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

6    VERHINDERUNG / ANDERWEITIGE TÄTIGKEIT

(1) Der Dozent zeigt seine Verhinderung unverzüglich und unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der IHK an.
(2) Etwaige Schadenersatzansprüche einer Partei wegen des Ausfalls bleiben unberührt.
(3) Dem Dozenten steht es frei, Lehrtätigkeiten auch für andere Bildungsträger zu erbringen.


7    VERGÜTUNG / HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

(1) Mit dem im Dozentenvertrag vereinbarten Honorar sind sämtliche Vergütungsansprüche des Dozenten für die von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung übernommenen Leistungen abgegolten.
(2) Die Vergütung wird von der IHK nach Rechnungsstellung des Dozenten auf das vom Dozenten angegebene Konto überwiesen, vorausgesetzt die entsprechenden Anwesenheitslisten wurden fristgerecht eingereicht; d. h. die Anwesenheitslisten müssen der IHK bis zum 5. eines Folgemonats vorliegen. Die Rechnung muss den Anforderungen des §14 UstG entsprechen und zusätzlich die im Dozentenvertrag angegebenen Informationen enthalten. 
(3) Steuern und Abgaben werden vom Dozenten selbst getragen.
(4) Es besteht weder ein Anspruch auf (bezahlten) Urlaub, noch Urlaubsgeld. Im Falle einer Krankheit besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
(5) Liegt für die von der IHK durchgeführten Maßnahmen und einzelnen Projekte eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG vor, so ist das Honorar von der Umsatzsteuer befreit.
(6) Die IHK hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Dozent hat deshalb sämtliche Schadensfälle der IHK mitzuteilen, die sich im Rahmen einer ihm übertragenen Tätigkeit ereignen.

8    GEHEIMHALTUNG / VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG

(1) Der Dozent verpflichtet sich, über sämtliche geschäftliche Angelegenheiten der IHK und über alle Informationen, die er in Ausübung oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die IHK erhält, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, auch soweit es sich dabei nicht um ausdrückliche Betriebsgeheimnisse der IHK handelt. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach Ende der vertraglichen Zusammenarbeit fort.
(2) Sofern der Dozent gemäß § 4 an der Entwicklung, Erstellung oder Durchführung von Prüfungen (IHK-Prüfungen oder Leistungskontrollen) beteiligt ist, unterliegt er im Interesse der Chancengleichheit besonderen Geheimhaltungspflichten:
-    Aufgaben und Aufgabenvorschläge sind zu jedem Zeitpunkt, d. h. auch nach Durchführung von Leistungskontrollen verschwiegen zu behandeln.
-    Unbefugten darf keine Einsicht gewährt werden.
-    Sofern sich Leistungskontrollen auch nur zeitweilig im Besitz des Dozenten befinden, sind diese unter Verschluss zu halten.
-    Nicht benötigte Aufgabensätze sind einzusammeln und an die IHK zurückzugeben.
-    Es dürfen keinerlei Aussagen über vermeintliche oder tatsächliche Inhalte von Leistungskontrollen aller Art gemacht werden.
(3) Bei Beendigung der Dozententätigkeit für die IHK ist der Dozent verpflichtet, die ihm von oder im Auftrag der IHK zur Verfügung gestellten und noch in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Daten unaufgefordert und vollständig an die IHK zurückzugeben.
Ein Zurückhaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen. Die Verpflichtung zur Rückgabe umfasst auch alle etwaigen, von dem Dozenten hergestellten Vervielfältigungen von Unterlagen.

9    Datennutzung und Datensicherheit
    
(1) Dem Dozenten ist es untersagt, personenbezogene Daten, von denen er im Rahmen von Projektaufträgen Kenntnis erhält, unbefugt zu einem anderen als zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte wird ausdrücklich untersagt. Der Dozent verpflichtet sich, die ihm bekanntgewordenen Daten sorgsam aufzubewahren und nach Beendigung des Projektes herauszugeben bzw. zu löschen. 


10    Vertragsdauer und Kündigung des Projektauftrags    

(1) Das Vertragsverhältnis hinsichtlich des im Dozentenvertrag angegebenen Projektes endet mit Erbringung der vereinbarten projektbezogenen Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer
Frist von sechs Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Auftrags gekündigt werden
(3) Die IHK kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also außerordentlich, kündigen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung oder das Erreichen der vereinbarten Ziele des dem Vertrag zu Grunde liegenden Projekts nicht gewährleistet ist. Ansprüche wegen Unterrichtsausfall können von dem Dozenten in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Die IHK kann den Dozentenvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, wenn
- die Leistungen des Dozenten in Qualität und Umfang nicht den vereinbarten und/oder fachlichen üblichen Kriterien entsprechen.
- der Dozent unvorhergesehen, z. B. durch Krankheit oder anderweitige Verhinderung längere Zeit nicht in der Lage ist, die an den festgelegten Tagen vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und ein angemessenes Nachholen nicht möglich ist.
(5) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

11    Ausschlussklausel

Fällige Ansprüche aus dem Dozentenvertrag müssen von beiden Parteien innerhalb drei Monaten nach Ende des Projektes in Textform geltend gemacht werden; anderenfalls sind sie verwirkt.

 


12    Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Dozentenvertrag bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Änderung und Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Etwaige, früher zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen werden mit Abschluss des im Dozentenvertrag aufgeführten Projektes ausdrücklich aufgehoben.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Dozentenvertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(4) Gerichtsstand: der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie der Projektaufträge ist Freiburg.
(5) Anwendbares Recht: auf den Dozentenvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

*Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.

Stand: 01. September 2023

Informationen zum Widerruf für Verbraucher

Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11 - 13, 79098 Freiburg, Telefon: 0781-9203-0, Telefax: 0781-9203-4590, E-Mail: info@freiburg.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, per Telefax oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

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